Oberverwaltungsgericht kippt Flächenplanung für Windkraftanlagen
Nachricht vom 09.April 2014
Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die bislang geltende Flächenplanung für neue Windkraftanlagen in Thüringen für unwirksam erklärt. Die Ausweisung bestimmter Flächen durch das Land sei fehlerhaft und unzureichend begründet, heißt es im gestern verkündeten Urteil. Das bedeutet, daß jetzt überall in den Kreisen Bauanträge gestellt werden dürfen und einzeln geprüft werden müssen. Mit den sogenannten Vorranggebieten sei dies bislang nicht nötig gewesen. Gegen das Urteil kann der Freistaat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. - Geklagt gegen den Thüringer Flächenplan hatte ein Windpark-Betreiber, der nicht bauen durfte. (wk)
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