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Nachricht vom 03.Dezember 2004

Die Erfurter Arbeitsagentur hat jetzt eingeräumt, Widersprüche zu bereits ergangenen Bescheiden zum Arbeitslosengeld II nicht sofort klären zu können. Die Betroffenen müßten mit Wartezeiten rechnen, weil das Personal der Agentur voll damit beschäftigt sei, alle eingegangenen Anträge zu bearbeiten. Agenturchef Kurt Keiner wies darauf hin, daß die Frist für Widersprüche ohnehin erst am Ersten Januar 2005 beginne. Damit steht Keiner in Widerspruch zum Bundesarbeitsministerium. Dies hatte zugesichert, daß Widersprüche gegen die Arbeitslosengeld II- Bescheide sofort bearbeitet würden. Die Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitsloseninitiativen geht davon aus, daß die Hälfte aller Arbeitslosengeld II-Bescheide fehlerhafft sind. (jm)


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