BündnisGrüne haben Rechtsanwalt beauftragt
Nachricht vom 03.Dezember 2004
Mit der Beschwerde gegen die letzte Beigeordnetenwahl haben die BündnisGrünen jetzt einen Rechtsanwalt beauftragt. Der hat zunächst von der Kommunalaufsicht verlangt, binnen 14 Tagen die Rechtmäßigkeit der Wahl Dirk Hauburgs zu prüfen. Wenn die Rechtsaufsicht bis dahin nicht einschreitet, will der Anwalt beim Verwaltungsgericht Klage einreichen. Die Grünen-Stadträte halten die Wahl vom 10. November für ungültig. Es sei ihnen das Rederecht verwehrt worden, daß jeder Fraktion zu jedem Tagesordnungspunkt zustehe, heißt es zur Begründung. Diese Auffassung hätten übereinstimmend alle befragten Juristen bestätigt, sagte die Fraktionsvorsitzende Petra Streit gegenüber RadioLOTTE Weimar. Es ginge nicht gegen Dirk Hauburg, betonte die Grünen-Stadträtin, sondern gegen das Verhalten der Koalition aus CDU und WeimarWerk, die mit ihrer Mehrheit nicht das Rederecht von Minderheiten im Stadtrat verhindern dürfe. Bereits die erste Wahl wurde nach Anfechtung durch die Grünen für ungültig erklärt. Auch bei dieser Beschwerde verwiesen sie auf das Rederecht. Die Kommunalaufsicht ging damals aber nur auf das Fehlen der Wahlkabine ein.
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