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Stadtrat beschließt neue Baumschutzsatzung

Nachricht vom 12.Mai 2016

Weimar hat eine neue Baumschutzsatzung. Die überarbeitete Fassung erhält weniger Auflagen zum Schutz der Bäume in Privatbesitz. So sind jetzt Obstbäume und Fichten von den Bestimmungen der Stadt ausgenommen. Genehmigungen zum Fällen von Bäumen sowie starken Einkürzen oder Kappen von Kronen gelten nun als erteilt, wenn dies von der Verwaltung nicht innerhalb von drei Monaten abgelehnt wird. - Die neue Fassung erhielt gestern eine deutliche Mehrheit der Stadträte. Vier enthielten sich der Stimme, fünf waren dagegen. Dazu gehörte auch der FDP-Stadtrat Bernhard Oedekoven, der vor zwei Jahren die Überarbeitung der Baumschutzsatzung angeregt hatte. Für ihn schränke die Satzung noch immer die Freiheit ein, wie sie Artikel 2 des Grundgesetzes gewähre, erklärte der Jurist. Aufgrund von Verboten müsse sich der Baumbesitzer eine Erlaubnis einholen, bei der er Begründungen für die Ausnahme zu geben habe. Die Satzung sollte aber eine grundsätzliche Erlaubnis darstellen, bei der die Stadt Einschränkungen zu begründen habe. So wie dies auch beim Denkmalschutz geregelt sei. (wk)


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