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Anwälte reichen angekündigte Verfassungsbeschwerde ein

Nachricht vom 15.Februar 2017

Die vom Stadtrat beauftragte Klage Weimars gegen den möglichen Verlust der Kreisfreiheit hat gestern den Thüringer Verfassungsgerichtshof erreicht. Dort haben am Nachmittag die beauftragten Anwälte, Ex-Innenminister Richard Dewes sowie der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Michael Brenner, die von ihnen aufgesetzte Klageschrift formell übergeben. Wie die Bevollmächtigten zuvor erläuterten, richte sich die Verfassungsbeschwerde konkret gegen das sogenannte Vorschaltgesetz zur Thüringer Gebietsreform. Dies mißachte die verfassungsrechtliche Vorgabe, daß eine Neugliederung durch hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt sein müsse. So würden die Einwohnerzahl für kreisfreie Städte ohne sachliche Begründung festgelegt und die Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung ignoriert. Desweiteren werde durch die Eingliederung Weimars in einen großen Landkreis die bürgerschaftliche Mitwirkung erschwert und damit das Demokratieprinzip ausgehöhlt. Zum dritten werde beklagt, daß das Vorschaltgesetz eine Gebietsreform vorbereitet, ohne gleichzeitig durch eine Funktional- und Verwaltungsreform entsprechende Aufgaben zuzuordnen. Und schließlich bewirke das Vorschaltgesetz eine Verletzung des Verfassungsrechts auf kommunale Selbstverwaltung. (wk)


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