Stadt gewährt höhere Mieterstattungen
Nachricht vom 24.Februar 2017
Die Stadt hat rückwirkend zum 1. Januar 2016 die Erstattungsgrenze für Kosten der Unterkunft angehoben. Darauf hat jetzt das Bündnis "SozialTransFair" hingewiesen. Personen und Familien, die Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben, könnten bisher selbst bezahlte höhere Kosten rückwirkend beim Jobcenter geltend machen. Dies sollte schnell geschehen, heißt es. Ein entsprechender Überprüfungsantrag könne immer nur rückwirkend für ein Jahr gestellt werden. Die Höhe der angemessenen Mietkosten zu kennen, sei auch beim Umzug in eine neue Wohnung, beim Auszug einer Person der Bedarfsgemeinschaft oder anderen Veränderungen wichtig, heißt es weiter. Die Berechnungsgrundlagen dafür hat der Verein auf seine Internetseite gestellt. (wk)
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