OVG lehnt Klage gegen Bauhausmuseum ab
Nachricht vom 05.April 2017
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat gestern die Klage eines Grundstücksbesitzers gegen das neue Bauhausmuseum abgelehnt. Seine Einwendungen gegen den Standort kämen zu spät, hieß es zur Begründung. Er hätte sie während der Auslegung des Bebauungsplans geltend machen müssen. Ein späterer Einwand wäre nur möglich, wenn die Auslegung fehlerhaft gewesen wäre. Dies sei nicht der Fall. Damit trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens. (wk)
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