Wolf hält Verfassungsklage noch aufrecht
Nachricht vom 18.Mai 2017
Die Verfassungsklage der Stadt gegen die Thüringer Gebietsreform wird solange aufrechterhalten, bis die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Neugliederung mit Behalt der Weimarer Kreisfreiheit in den Landtag eingebracht hat. Das kündigte gestern Stefan Wolf dem Stadtrat an. Mit einem solchen Gesetzentwurf würde deutlich, daß die Vorgaben zu den Mindesteinwohnerzahlen für kreisfreie Städte keine zwingende Untergrenze darstellen, erklärte der Oberbürgermeister. Damit falle ein wesentliches Argument der Klage gegen das Vorschaltgesetz weg. Sollte der Landtag in dieser Frage abweichend vom Gesetzentwurf der Landesregierung entscheiden, werde die Stadt gegen das Neugliederungsgesetz klagen. - Mit der Erklärung übernahm der Oberbürgermeister auch den Antrag von CDU- und weimarwerk-Fraktion zur Aufrechterhaltung der Klage. Möglicherweise werde er aber zuvor das Ruhen des Verfahrens beantragen, so Wolf. (wk)
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