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Verfassungsgericht äußert Zweifel am Vorschaltgesetz

Nachricht vom 31.Mai 2017

Bei der ersten öffentlichen Verhandlung der Klagen gegen die Gebietsreform haben die Verfassungsrichter in Weimar Zweifel an der Notwendigkeit des sogenannten Vorschaltgesetzes erkennen lassen. Ein Gesetz in dieser Form sei zur Vorbereitung einer Gebietsreform bisher von keinem Bundesland erlassen worden, zitiert der MDR. Demnach sagte Innenminister Holger Poppenhäger, das Gesetz sei zwar verfassungsmäßig nicht zwingend notwendig gewesen, biete aber ein Stück mehr Transparenz. Auf die Frage, warum sein jüngster Struktur-Vorschlag in Sachen Kreisfreiheit vom Vorschaltgesetz abweiche, antwortete Poppenhäger laut Medienberichten, das könne man so nicht sagen. Das Gesetzgebungsverfahren sei noch offen. - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat gestern als erste der vorliegenden Klagen die der CDU-Landtagsfraktion aufgerufen. Ab 28. Juni kommen die Verfassungsbeschwerden der Landkreise zur Verhandlung. Zum 14. Juni soll die Klage der Regierung gegen das Volksbegehren verhandelt werden. Die Stadt Weimar will ihre Klage gegen das Vorschaltgesetz zurücknehmen, wenn die Landesregierung den Gesetzentwurf mit Bestand der Kreisfreiheit in den Landtag eingebracht hat. (wk)


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