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Thüringer Verfassungsgericht vertagt sich zu AfD-Eilantrag

Nachricht vom 15.März 2018

Über einen Eilantrag der Thüringer AfD-Landtagsfraktion wird das Thüringer Verfassungsgericht am kommenden Dienstag in Weimar weiter beraten. Gestern kamen die Richter in nicht-öffentlicher Sitzung zu keinem Ergebnis. Die AfD will mit ihrem Antrag gegen das auf 16 Jahre abgesenkte Wahlalter bei Kommunalwahlen vorgehen. Mit dem Antrag will sich die AfD darauf vorbereiten, das Ergebnis der Landrats-und Oberbürgermeisterwahlen am 15. April anzufechten. So solle laut Sprechern der Fraktion in allen Landkreisen und Gemeinden fristgerecht beantragt werden, die Wählerverzeichnisse zu berichtigen, also alle minderjährigen Wahlberechtigten zu streichen. Dies sei die Grundlage dafür, später das Wahlergebnis anfechten zu können, hieß es weiter.(jm)


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