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Verfassungsgericht lehnt AfD-Anträge ab

Nachricht vom 21.März 2018

Das Thüringer Verfassungsgericht hat gestern den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt, der sich gegen die Wahlberechtigung der 16- bis 18-Jährigen richtete. Ebenso lehnte das Gericht einen Hilfsantrag der AfD-Fraktion ab, der eine separate Auszählung der minderjährigen Wähler vorsah. Die AfD geht seit letztem Jahr mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das vom Landtag auf 16 Jahre gesenkte Wahlalter bei Kommunalwahlen vor. Die Zahl der zusätzlichen Wahlberechtigen unter 18 Jahren beläuft sich auf 30.500.


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