Verwaltungsgericht kippt Nazikonzertverbot in Themar
Nachricht vom 01.Juni 2018
In Südthüringen hat heute das Verwaltungsgericht Meiningen das Verbot des Nazi-Festivals für den 8. und 9. Juni in Themar gekippt. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, hieß es. Der Landkreis Hildburghausen hatte das Rechtsrock-Konzert verboten, weil streng geschützte Vogelarten während der Fortpflanzungs- oder Aufzuchtzeiten nicht gestört werden dürften. Dagegen hatte sich der Veranstalter juristisch gewehrt. Zuvor hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt das Verbot noch bestätigt. Der Landkreis kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Dann müsste sich das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar mit dem Fall beschäftigen. (dpa/wk)
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