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Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Neonazi-Konzerte ab

Nachricht vom 07.Juni 2018

Das für dieses Wochenende in Themar geplante Neonazi-Konzert darf stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar wies gestern die eingelegte Beschwerde des Landkreises Hildburghausen endgültig zurück. Dabei sollte entschieden werden, ob das Veranstaltungsverbot des Landkreises Hildburghausen aus Naturschutzgründen rechtens ist. Dies hatte bereits in erster Instanz das Verwaltungsgericht Meiningen verneint. Die Weimarer Richter begründen die Entscheidung unter anderem damit, dass der Landkreis Hildburghausen den Veranstaltern gegenüber bereits Auflagen für die Durchführung der Konzerte erlassen hatte. Dies stehe im Gegensatz zum Versammlungsverbot, um das es in der Beschwerde gegangen sei. - Mehrere Thüringer Landespolitiker, Bündnisse und Initiativen haben parallel dazu für kommendes Wochenende zur Teilnahme an den "Tagen der Weltoffenheit" in Themar aufgerufen. Dabei soll gegen das Nazi-Festival protestiert werden. (cf/wk)


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