"Geringe Menge" an Cannabis bleibt bei zehn Gramm
Nachricht vom 11.Juni 2018
In Thüringen bleibt die sogenannte „Geringe Menge“ Cannabis, bis zu der Strafverfahren gegen Konsumenten eingestellt werden können, weiterhin bei zehn Gramm. Justizminister Dieter Lauinger vom Bündnis 90/Die Grünen sagte dazu: „Es gibt keinen Anlass diese Regelung zu ändern.“ Bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, kurz Jumiko, auf der Wartburg bei Eisenach hatte sich die Mehrheit dafür ausgesprochen, eine bundesweit einheitliche Obergrenze für den Besitz von Cannabis festzulegen. In einem Beschluss wurde angeregt, bis zu einer Menge von lediglich sechs Gramm von einer Strafverfolgung abzusehen. Die Beschlüsse der Jumiko gelten als Vorschläge und Empfehlungen, sie haben jedoch keinen direkten Einfluss auf die Regelungskompetenz der einzelnen Länder. (cf)
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