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Naturschutzbehörde ermahnt Hundebesitzer

Nachricht vom 15.Juni 2018

Weimars Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, daß es im "Schanzengraben-Merketal" verboten ist, Hunde frei laufen zu lassen - ein Hinweis, wie es heißt, "aus gegebenen Anlaß". Durch das Stöbern der Vierbeiner sei mit erheblichen Störungen der dort lebenden Tierwelt zu rechnen - gerade jetzt in der Brut- und Aufzuchtzeit. Überdies weist die Behörde darauf hin, daß das "Schanzengraben-Merketal" auch in diesem Jahr wieder von Zwergzebus beweidet wird und deshalb mit einem Elektrozaun eingefaßt ist. Dadurch sei das Gebiet nur eingeschränkt zu begehen. Frei sei der Weg zwischen Hermann-Löns-Straße und ehemaligem Studentenwohnheim sowie der obere Weg südöstlich des Schanzengrabens, zwischen Arnold-Böcklin-Straße und dem ehemaligen Wohnheim. (wk)


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