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Verfassungsgericht bestätigt "Wahlrecht ab 16"

Nachricht vom 25.September 2018

Thüringer Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen auch künftig an Kommunalwahlen teilnehmen. Das Urteil hat heute der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar verkündet. Auch bei 16-und 17-Jährigen könne von politischer Einsichtsfähigkeit in kommunale Belange und ein Verständnis für die Bedeutung von Wahlen ausgegangen werden, heißt es zu Begründung. Das Gericht entschied zudem, dass ausländische Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden teilnehmen könnten. Ebenso sei es verfassungskonform, dass 14- bis 17-Jährige und Ausländer bei Einwohneranträgen teilnehmen. - Gegen die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre hatte die AfD geklagt. Der Landtagsbeschluss zur Senkung aus dem Jahr 2015 verstoße gegen die Verfassung, meinten die Rechtspopulisten. (cf/wk)


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