Verwaltung erinnert an Hundesteuer
Nachricht vom 28.September 2018
Die Verwaltung erinnnert aus gegegebenem Anlaß alle Hundehalter an ihre Steuerpflicht. Einzelne Hundehalter würden dieser verspätet oder gar nicht nachkommen, heißt es von der Verwaltung. Dies könne Ärger und mögliche Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen. Wer sich einen Hund anschafft oder mit Hund zugezogen ist, müsse das Tier innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung Steuern anmelden. - Die Hundesteuer in Weimar beträgt derzeit jährlich für den Ersthund 60 Euro, für den Zweithund 72 und für den dritten und jeden weiteren Hund 84 Euro. Hunde einer Rasse, die in Thüringen als gefährlich eingestuft ist, werden nicht gesondert besteuert, unterliegen aber neben der Erlaubnispflicht weiteren gesetzlichen Vorgaben. Für Dienst-, Rettungs- oder Blindenhunde müssen keine Steuern entrichtet werden. (wk)
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