(08.45) Stadt verlängert Regelungen zum Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes
Nachricht vom 11.Mai 2020
In Weimar müssen die Bürger und Bürgerinnen den Mund- und Nasenschutz in den Läden und im ÖPNV noch etwas länger tragen. Die für das Tragen einer Maske verantwortliche Regelung ist mit der neuen Verordnung der Stadt ist bis zum 2. Juni verlängert worden. Diese war ursprünglich bis zum 25. Mai befristet. Seit dem 24. April gilt in Thüringen eine Maskenpflicht. Geschäfte und der öffentliche Nahverkehr dürfen nur mit einer Mund-und-Nasenbedeckung betreten werden. Die Stadt Weimar hatte diese Pflicht erweitert. Danach gilt das Tragen einer Maske auch im Klinikum, bei niedergelassenen Ärzten, in Apotheken, bei Physiotherapeuten und ähnlichen medizinischen Einrichtungen. Gleichfalls verpflichtet die Verfügung das Verkaufspersonal im Thekenbereich von Bäckereien, Fleischereien und im Bereich der offenen Lebensmittelabgabe zum Tragen einer solchen Bedeckung. (mt)
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