(09.45) Verwaltungsgericht zweifelt an Anfechtungs-Begründung
Nachricht vom 11.Juni 2020
Das Verwaltungsgericht Weimar zeigt sich gegenüber der Anfechtung der Erfurter Stadtratswahl vom Mai 2019 skeptisch. Am Mittwoch ist im Seminargebäude der Weimarhalle die Verhandlung der Anfechtung begonnen worden. Wie es in einer Meldung der Deutschen Presseagentur heißt, hat das Gericht deutliche Zweifel erkennen lassen, dass sie begründet sei. Ein wesentlicher Teil der vorgebrachten Argumente sei nicht überzeugend, so der vorsitzende Richter Claus Packroff. Unter anderem können die häufigen öffentlichen Auftrittes des Erfurter Oberbürgermeisters Andreas Bausewein kurz vor der Wahl als zulässig gelten. Hierin sah der Kläger jedoch eine Verletzung der Nautralitätspflicht Bauseweins. Durch dessen Werbung für seine Partei habe er sie verletzt. - Das Verwaltungsgericht hat ein Urteil über die Anfechtung auf Donnerstag vertagt.
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