(08.45) Kontaktbeschränkung gilt nur noch als Empfehlung
Nachricht vom 15.Juni 2020
Seit Samstag gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung nur noch als Empfehlung. Das ist durch die neue Corona-Verordnung Thüringens festgelegt worden. Wie es heißt, soll hierdurch eine größere Eigenverantwortung der Bürger und Bürgerinnen für den Infektionsschutz in den Vordergrund gestellt werden. Nach wie vor wird geraten soziale Kontakt so gering wie möglich zu halten. Als Empfehlung gilt, sich nur mit Angehörigen eines weiteren Haushalts oder mit nicht mehr als zehn Personen zu treffen. Der Personenkreis, mit dem man sich regelmäßig trifft sollte möglichst konstant bleiben. Polizei und Ordnungsämter werden nicht mehr kontrollieren, ob kleine Gruppen aus zwei, drei oder vier Haushalten bestehen. Gleichfalls gilt seit Samstag, dass für einen Gaststätten- oder Kneipenbesuch die Kontaktdaten hinterlegt werden müssen. Im Fall eines Infektionsausbruchs, soll hierdurch die Kontakt-Kette nachvollziehbar gemacht werden. (mt)
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