(06.45) Kein nachträglicher Einzug der Hortgebühren
Nachricht vom 01.Juni 2021
Im Kreis Weimarer Land werden die Hortgebühren für den Monat Mai nicht nachträglich eingezogen. Darauf hat das Landratsamt aufmerksam gemacht. Der Landkreis reagiert damit auf die Schließung der Schulen infolge der „Notbremse“ im Monat Mai. Das Land Thüringen hat die Elternbeteiligung an den Hortgebühren ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember für den Zeitraum von landesweiten oder regionalen Schließungen von Schulen und Schulhorte ausgesetzt. Diese Regelung gilt nur für Kalendermonate, in denen die Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. (mt)
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