(06.45) Frist für Anträge für Corona-Hilfen für Soziokultur und freie Theater
Nachricht vom 03.Juni 2021
Noch bis zum 15. Juni besteht die Möglichkeit Corona-Hilfen für die Soziokultur, freie Theater und Kulturfestivals zu beantragen. Laut der Thüringer Staatskanzlei gelten die bis dahin angeforderten Hilfen für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni. Seit dem Start der Unterstützung am 10. Juli 2020 wurden über eine Million Euro bewilligt. Gewährt wurden die Hilfen als Billigkeitsleistung. Sie wurden als nicht rückzahlbarer Zuschuss genehmigt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Finanzierungslücke, die aus den Einnahmen abzüglich der fortlaufenden Sach- und Personalkosten entsteht. Bis Ende Juni wird das Programm laufen. Ob es ab dem 1. Juli fortgeführt wird, hängt von dem ab 1. Juli geplanten „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ des Bundes ab. - Anträge, Voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Webseite der GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen zu finden. (mt)
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