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(06.45) Erlass gegen Reichskriegsflaggen in Thüringen

Nachricht vom 16.Juni 2021

Thüringens Innenminister Georg Maier hat am Montag einen Erlass zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen unterzeichnet. Damit sollen Polizei und Ordnungsbehörden konkrete Hinweise zum Umgang mit den Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen an die Hand bekommen. „Mit dem Erlass treten wir den Menschen und Gruppierungen entgegen, die diese Flagge für ihre verfassungsfeindliche Propaganda nutzen.", betonte der Innenminister. Der Erlass ist Resultat eines auf der Innenministerkonferenz im Dezember 2020 beauftragten Mustererlasses. Der Erlass macht deutlich, wann das Zeigen der Reichskriegsflaggen verboten ist. Dies ist dann der Fall, wenn beim Schwenken oder Zeigen der Flaggen provokative und aggressive Begleitumstände hinzukommen, die ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugen. Polizei- und Ordnungsbehörden haben in diesen Fällen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die Flaggen können auch sichergestellt werden. Bislang war vom Gesetzgeber nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne der NS-Zeit verboten. (shg)


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