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"5-Prozent-hürde" bei Kommunalwahl verfassungswidrig

Nachricht vom 29.Juli 2005

Die Fünf-Prozent-Hürde ist bei Kommunalwahlen verfassungswidrig. Zu dieser Überzeugung gelangte jetzt das Verwaltungsgericht Weimar. Zur Begründung hieß es, daß eine 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen nur bei zwingenden Gründen gerechtfertigt wäre. Die wären aber in Thüringen durch den Gesetzgeber nicht dargelegt und auch nicht zu erkennen. Die Direktwahl des Bürgermeisters habe die Bedeutung der kommunalen Volksvertretungen verringert, so die Verwaltungsrichter. Damit sei auch das Risiko durch sogenannte Splittergruppen nicht gegeben. Nun soll der Thüringer Verfassungsgerichtshof endgültig entscheiden. Eine Wiederholung der Kommunalwahlen 2004 wäre im Ergebnis eine denkbare Konsequenz, hieß es vom Weimarer Verwaltungsgericht. (jm)


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