Ablehnung der Grünen-KLage unterschiedlich bewertet
Nachricht vom 19.Juli 2006
Die gestrige Ablehnung der Grünen-Klage wegen der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen ist auf ein unterschiedliches Echo gestoßen. Thüringens Justizminister Harald Schliemann begrüßte die Entscheidung des Landes-Verfassungsrichtes. Es sei klar gestellt worden, daß der Landtag nicht willkürlich zu einer Prüfung von Gesetzen gezwungen werden könne, so der CDU-Politiker. Grünen-Sprecherin Astrid Rothe-Beinlich verwis darauf, daß die Richter kein Urteil über die Fünf-Prozent-Hürde selbst getroffen haben. Sie baue auf die Klagen, die durch Kommunalwahlkandidaten bei Thüringer Verwaltungsgerichten eingereicht wurden. Diese Klagen seien noch anhängig, so Rothe-Beinlich. Einem FDP-Kläger wurde bereits die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit vom Weimarer Verwaltungsgericht bestätigt. Das Verfassungsgericht prüfe bereits. Das bestätigte auch der Präsident des Thüringer Verfassungsorgans Harald Gräf bei RadioLOTTE Weimar. Der Fall werde nach der Sommerpause verhandelt, so Gräf. Er wies auch darauf hin, daß das gestrige Urteil keinen Einfluß auf die weitere Rechtssprechung in der Sache habe. Die Linkspartei im Thüringer Landtag forderte die Landesregierung erneut auf, die Hürde bei Kommunalwahlen unabhängig weiterer Gerichtsverfahren abzuschaffen. (wk)
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