Nachricht vom 05.Oktober 2006
Nach der CDU Fraktion im Landtag will sich jetzt auch das Thüringer Regierungskabinett mit einer möglichen Klage gegen das inzwischen zugelassene Volksbegehren beschäftigen. Ob dessen alternatives Kita-Gesetz tatsächlich nicht verfassungskonform ist, prüft derzeit das Landes-Justizministerium. Möglicherweise könnte sowohl von der Fraktion als auch von der Regierung geklagt werden, so ein Ministeriumssprecher gegenüber der TLZ. Ob die CDU-Fraktion, wie angekündigt, gegen das Volksbegehren klagen wird, ist in der gestrigen Fraktionssitzung noch nicht entschieden worden. Der sozialpolitische Sprecher Michael Panse geht allerdings davon aus. Er möchte das juristisch geklärt wissen, sagte er der Zeitung. Das gebe auch Rechtssicherheit für künftige Volksbegehren. - Die Verfassungsfeindlichkeit des Alternativ-Gesetzes könnte darin bestehen, daß es wegen möglicher Mehrkosten "wesentlich" in die Hauhaltshoheit des Landes eingreift. (wk)
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