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Nachricht vom 26.Oktober 2006

Wegen des Handels mit rauscherzeugenden Pilzen muß sich seit gestern der Mellinger David W. vor dem Weimarer Amtsgericht verantworten. Vor mehr als zwei Jahren waren die Rauschpilze in seinem dafür gewerblich zugelassenen Geschäft in der Weimarer Scherfgasse sichergestellt worden. Unterdessen ist W.s Lieferant in Koblenz vom Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen worden. Das Gesetz habe damals den Handel mit Pilzen nicht ausdrücklich verboten, sondern nur den mit rauschmittelhaltigen Pflanzen und Tieren, hieß es in Koblenz. In Weimar geht das Schöffengericht aber laut Presseberichten davon aus, daß der Gesetzgeber auch Pilze gemeint habe, wenn er von Pflanzen sprach. W.´s Verteidiger beantragte gestern unter anderem, das Koblenzer Urteil als Beweismittel zuzulassen und den Prozeß auszusetzen, bis es zum Betäubungsmittelgesetz auch in Thüringen eine klare Rechtssprechung gebe. Die Anträge des Hamburger Staranwalts Uwe Maeffert wurden jedoch abgewiesen. Die Verhandlung wird morgen fortgesetzt. (wk)


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