Nachricht vom 18.September 2007
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die Verfassungsschutzakte des Linken-Politikers Bodo Ramelow freigegeben. Das Innenministerium des Freistaats hatte Ramelow verweigert, seine Akte einzusehen. Die verfügte Sperrung sei nicht rechtens, so jetzt das Weimarer Gericht. Das Ministerium habe seine Aktion nur unzureichend begründet. Außerdem seien Landtagsdrucksachen gesperrt worden, die grundsätzlich öffentlich zugänglich sein müssen. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Ramelow bezeichnetete das Gerichtsurteil als "Schlappe für die Thüringer Schlapphüte". Es würde sich wieder einmal zeigen, daß sich Nachrichtendienste nicht an demokratische Spielregeln halten. (wk)
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