Nachricht vom 04.März 2008
Bis zum 15. März dürfen Kleingärtner in Weimar und dem Weimarer Land wieder unbelasteten und trockenen Baum- und Strauchschnitt verbrennen. Im Verwaltungsgebiet der Stadt Weimar darf werktags bis 20 Uhr und samstags bis 19 Uhr vebrannt werden, im Landkreis Montag bis Samstag nur von 9.00 bis 18.00 Uhr. - Die Umweltämter appellieren an die Gartenbesitzer, die Vorschriften einzuhalten. So müssen die Feuer mindestens fünf Meter von der eigenen Grundstücksgrenze entfernt sein. Auch dürfen Pflanzenabfälle und Laub nicht verbrannt werden. Die sind zu kompostieren oder auf andere geeignete Art und Weise zu entsorgen. (wk)
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