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Oberverwaltungsgericht entscheidet über «Sozialdetektiv»

Nachricht vom 25.November 2010

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar entscheidet heute, ob ein «Sozialdetektiv» der Stadt Eisenach die Wohnung einer Frau beobachten durfte. Er sollte festhalten, wie oft und wie lange ihr Freund bei ihr war. Daraus habe die Stadt dann geschlossen, dass sie eine Lebensgemeinschaft mit ihm habe und sein Einkommen mitangerechnet werden müsse. Als die Frau keine Einkommensbescheinigung für ihn lieferte, strich die Stadt den Zuschuss zur Kindergartengebühr. Vom Gericht will die Frau nun die Feststellung, dass der Einsatz rechtswidrig gewesen sei.


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