Thüringer können bei Umzug Autokennzeichen behalten
Nachricht vom 01.März 2011
Ab heute können Thüringer bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Freistaates ihr altes Autokennzeichen behalten. Laut Verkehrsministerium müssen die Autohalter aber wie bisher bei der neuen Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung für den Wohnort beantragen. Thüringen übernimmt damit eine Regelung, die bereits in vier anderen Bundesländern angewandt wird. Die Autokennzeichen können bereits innerhalb von Sachsen, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein mitgenommen werden.
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