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Verwaltungsgericht Weimar gibt einer Klage der NPD statt

Nachricht vom 01.März 2011

Das Verwaltungsgericht Weimar hat der Stadt Erfurt und dem Land Thüringen rechtswidriges Verhalten bei einem NPD-Aufmarsch am letzten 1. Mai vorgeworfen. Stadt und Land hätten es unterlassen, eine Blockade von Gegendemonstranten gegen den Aufzug der Rechten aufzulösen, so das Gericht. Die NPD hatte Klage eingereicht, die nach Einschätzung des Gerichts zulässig ist. In dem Fall hätte das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt werden müssen, erklärte das Gericht. Der NPD-Aufzug war wegen der Blockade vorzeitig beendet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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