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Behörden warnen vor Verbrennen im Garten

Nachricht vom 16.März 2011

Wer jetzt unerlaubt in seinem Garten Baum- und Strauchschnitt verbrennt, muß mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren rechnen. Das haben gestern die Landratsämter und Stadtverwaltungen Thüringens mitgeteilt. Es habe im vergangenen Jahr immer wieder Verstöße gegen die Verbote gegeben, hieß es aus den Behörden. So seien allein in Weimar 26 Fälle ermittelt worden. Auch in Landkreisen mit offiziellen Brenntagen seien zahlreiche Verstöße dagegen registriert worden. - Festgelegte Brennzeiten für Herbst und Frühjahr gibt es für fast alle Landkreise sowie für die kreisfreien Städte Jena und Eisenach. In den Städten Erfurt, Weimar, Gera und Suhl, im Ilmkreis sowie in einzelnen Kreisstädten und Erholungsorten ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten. (wk)


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