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OVG Weimar bestätigt Erfurter Kita-Satzung als rechtens

Nachricht vom 12.April 2013

Die Erfurter Gebührensatzung für die Kindergartenbetreuung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das urteilte gestern das Oberverwaltungsgericht in Weimar. Damit bestätigten die Richter auch die nach dem Einkommen und der Kinderzahl gestaffelten Beiträge. Auch alle anderen vorgebrachten rechtlichen Bedenken wurden zurückgewiesen. Mit dem Urteil geht ein fast 10 Jahre langer Rechtsstreit zu Ende. - Vier Erfurter Elternpaare hatten geklagt, weil die Landeshauptstadt ihrer Meinung nach für die Kinderbetreuung unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangt. Vor allem hielten sie die Staffelungen für ungerecht. Dabei monierten sie, daß der von der Stadt gewählte Einkommensbegriff nicht ausreichend transparent sei und Familien mit Jahreseinkommen unter 30.000 Euro nicht zu Gebühren herangezogen würden. Auch bezweifelten sie, daß die Vorgabe eingehalten sei, wonach die Höchstgebühr nicht die tatsächlichen Kosten der Einrichtung übersteigen dürfen. (wk)


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