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Nachricht vom 06.Februar 2004

Die Kompetenzen des Oberbürgermeisters bei finanziellen Eilentscheidungen sind erheblich beschnitten worden. Das Stadtoberhaupt darf jetzt nur noch über solche Zahlungen allein bestimmen, die 50.000 Euro nicht übersteigen. Bei darüber hinaus gehenden Beträgen bedarf es der Zustimmung des Stadtrates. Bislang lag die Grenze bei 150.000 Euro. Oberbürgermeister Germer bedauerte gestern den entsprechenden Stadtratsbeschluß vom Mittwoch. Dies trage nicht zur Entscheidungsfreudigkeit der Stadtspitze bei. Gebe es künftig dringenden Handlungsbedarf, gehe er ein persönliches Risiko ein. (mh)


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