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Weihnachtsamnestie für Thüringer Strafgefangene

Nachricht vom 05.Dezember 2002

Heute tritt in Thüringen eine so genannte Weihnachtsamnestie in Kraft. Diese betrifft Strafgefangene, deren Entlassungstermin zwischen dem morgigen Nikolaustag und dem 6. Januar liegt. Um unter die Amnestie zu fallen, müssen die Häftlinge festgelegten Kriterien entsprechen. So müssen sie beispielsweise von einem Thüringer Gericht verurteilt worden sein und ihre Haftzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zudem müssen sie persönlich mit der Entlassung einverstanden sein und dürfen während ihrer Inhaftierung nicht gegen Justizregeln verstoßen haben. Gewalt- und Sexualverbrecher sind generell von einer Amnestie ausgeschlossen. In der Weimarer Justizvollzugsanstalt sind von der Amnestie vier Häftlinge betroffen. (shg)


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