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Nachzahlungsbescheide an Wasserverbraucher

Nachricht vom 05.Dezember 2002

Die umstrittene Nachforderung von Wasseranschlussgebühren durch den Wasserversorgungszweckverband (WZV) hat unter anderem auch finanzielle Folgen für den Versorger. Da mit einer Flut von Widersprüchen gegen die versandten Bescheide gerechnet wird, muss der WZV Personal zur Bearbeitung der Widersprüche einkaufen. Derzeit werden vom Unternehmen Bearbeitungskosten in Höhe von rund 200 Euro pro eingelegtem Widerspruch veranschlagt. Darüber hinaus kommen auf das Unternehmen weitere Kosten zu, denn die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen unterliegen der Mehrwertsteuer. Der WZV hatte am vergangenen Freitag etwa 27.000 Nachzahlungsbescheide verschickt. Darin werden Gebühren für so genannte Altanschlüsse verlangt, die bereits vor der Gründung des WZV im Jahr 1993 gelegt wurden. Die Frist für das Einfordern der Gelder lief ursprünglich am 31. Dezember 2000 ab. Das Thüringer Innenministerium novellierte jedoch das Kommunalabgabengesetz und verlängerte die Frist bis Sivester diesen Jahres. Ob dies verfassungskonform ist, wurde nun allerdings in Zweifel gezogen. (shg)


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