Wasserversorgungszweckverband stellt Nachforderungen
Nachricht vom 18.Oktober 2002
Der Wasserversorgungszweckverband Weimar (WZV) hat eine neue Kalkulation verabschiedet. Damit beugte sich der WZV Forderungen des Innenministeriums. Dies hatte verlangt, dass auch Inhaber von Anschlüssen, die vor dem 1. Juli 1990 geschaffen wurden, an den Kosten für neuere Wasserwerke und andere Wasserversorgungsanlagen beteiligt werden. Der neue Beschluss bedeutet für die Nutzer, dass Nachzahlungen zu leisten sind. Da jetzt alle Nutzer zahlen müssen, fallen die Nachzahlungen jedoch wahrscheinlich niedriger aus, als anfangs befürchtet. Die Bescheide sollen bei 200 bis 300 Euro liegen. WZV-Vorsitzender Stefan Wolf steht den Forderungen skeptisch gegenüber. Zum einen sei es rechtlich bedenklich und mit einer hohen Zahl an Widersprüchen zu rechnen, zum anderen seien sie mit einem immensen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. (shg)
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