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Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer verstößt nicht gegen Grundgesetz

Nachricht vom 12.April 2002

Die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht wies eine anderslautende richterliche Vorlage als unzulässig ab. Die Karlsruher Richter urteilten, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz den gleichen Rang wie der Wehrdienst für Männer habe. Deshalb habe der Gleichheitsgrundsatz keinen Vorrang vor der nur für Männer geltenden Wehrpflicht. Junge Männer, die sich gegenüber Frauen durch diese Entscheidung benachteiligt sehen, fordern jetzt einen sozialen Pflichtdienst für Mädchen. (shg/gh)


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