Einstweilige Verfügung auf PDS-Antrag abgelehnt
Nachricht vom 03.April 2002
Der Antrag von der Weimarer PDS, den Bündnisgrünen und den Parteilosen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist abgelehnt worden. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass nicht einzelne Fraktionen oder Ratsmitglieder auf die sogenannten organschaftlichen Rechte des Stadtrates pochen könnten. Die Fraktionen sahen die Rechte des Stadtrates verletzt. Hintergründe sind die neuen Gesellschaftsverträge, in denen der Oberbürgermeister die Rolle des Gesellschafters künftig allein ausfüllen kann. Der Gang vor das Gericht hatte Folgen: Bislang konnte die neue Stadtwirtschafts GmbH (Stadtentsorgung und Verkehrsbetriebe) nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Der erste Schritt zur Holding unter dem Dach der Stadtwerke könnte nunmehr vollzogen werden.
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