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Bundesverfassungsgericht stellt NPD-Verbotsverfahren ein

Nachricht vom 18.März 2003

Der NPD-Verbotsprozess ist gescheitert. Heute Vormittag hat das Bundesverfassungsgericht das Verfahren gegen die rechtsradikale Partei eingestellt. Drei der sieben Richter lehnten wegen des so genannten V-Mann-Skandals eine Fortsetzung des Prozesses ab. Nach Ansicht der vier unterlegenen Richter hätten die entscheidenden Fragen dazu in einer mündlichen Verhandlung geklärt werden müssen. Thüringens CDU-Chef Dieter Althaus hat das Scheitern des Verfahrens bedauert und Bundesinnenminister Otto Schily Mitverantwortung vorgeworfen. "Schily muss sich vorhalten lassen, dass er bei der Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens erhebliche Mängel geduldet hat", sagte er. Die politische Auseinandersetzung sei nun umso wichtiger. Die NPD dürfe sich nicht bestärkt fühlen. Der PDS-Fraktionschef Bodo Ramelow warf unterdessen auch der Thüringer Landesregierung und der unter ihrer Kontrolle stehenden Verfassungsschutzbehörde Versagen vor. Auf Landesebene habe der Verfassungsschutz dem Treiben der Partei jahrelang zugesehen und deren Arbeit sogar forciert. Nun sei zu befürchten, dass viele NPD-Anhänger das Ende des Verbotsverfahrens als Sieg feiern werden. (shg)


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