Klage gegen ehemaligen Landesvertriebenenchef abgewiesen
Nachricht vom 27.März 2003
Der ehemalige Vorsitzende des Landesverbandes der Vertriebenen, Latussek, wird vorläufig nicht wegen Volksverhetzung angeklagt. Das Landgericht Erfurt ließ eine entsprechende Anklage nicht zur Verhandlung zu. Die Latussek vorgeworfenen Aussagen im Zusammenhang mit dem KZ-Auschwitz seien nur in Pressefassungen seiner Rede enthalten. Die Zitate wären demnach zwar als Volksverhetzung zu werten, seien aber von Latussek in der Rede nicht wiederholt worden. Er hätte die Zitate verbreiten müssen, damit der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei, so das Gericht. Pressefassungen von Reden würden nach der Rechtsprechung aber nicht als Verbreiten gelten. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Ablehnung ein. Hintergrund der Klage ist eine Rede Latusseks auf dem Landesverbandstag im November 2001. (shg)
Weitere Nachrichten vom Tage