Nachricht vom 23.April 2003
Das Verwaltungsgericht hat die Stadtverwaltung, Bezug nehmend auf den Naziaufmarsch vom Ostersonntag, kritisiert. Die Stadt dürfe sich selbst nicht aus ihrer Verantwortlichkeit nehmen, hieß es. Die Stadt sei selbst dafür verantwortlich, Demonstrationen zu überwachen und Auflagen zu erteilen. In einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht wurde der rechte Aufmarsch vom 9. November vorigen Jahres behandelt. Dabei ging es um den Fakt, dass der damalige Polizeieinsatzleiter den Ort der Abschlusskundgebung verlegt und die Aufmarschroute verkürzt hatte. Insbesondere wurde bemängelt, dass weder der Ordnungsamtsleiter, noch der Rechtsdezernent vor Ort gewesen seien. (shg)
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