Ein neues Ladenschlussgesetz ist in Kraft
Nachricht vom 02.Juni 2003
Seit gestern ist bundesweit ein neues Ladenschlussgesetz in Kraft. Demnach haben Geschäftsbetreiber künftig die Möglichkeit an Samstagen die Geschäfte bis 20 Uhr offen zu halten. Dies gilt auch, wenn der darauffolgende Sonntag ein so genannter verkaufsoffener ist. Friseurbetriebe werden in Zukunft nicht mehr vom Ladenschlussgesetz erfasst und können ihre Dienste somit auch zu eher ungewöhnlichen Zeiten anbieten. Der in der Vergangenheit viel diskutierte Gesetzentwurf war besonders bei den Angestellten im Einzelhandel in die Kritik geraten. (shg)
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