Bundesarbeitsgericht in Erfurt gibt NPD-Mitglied Recht
Nachricht vom 13.Mai 2011
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat gestern in einem Kündigungsprozeß einem aktiven NPD-Mitglied Recht gegeben. Der Angestellte der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe war wegen seines Engagements bei der Neonazi-Partei entlassen worden. Dies sei nicht gerechtfertigt gewesen, urteilten die Erfurter Richter. Die NPD-Aktivitäten des Angestellten seien bereits mit einer Abmahnung geahndet worden, danach habe habe sich der Mann lediglich noch an einer "Mahnwache" der Partei beteiligt. Das reiche nicht für eine Kündigung. Die Bundesrichter betonten aber, daß die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei, auch wenn sie nicht verboten ist, durchaus zur Kündigung führen könne. Und zwar dann, wenn das Engagement für die Partei das Arbeitsverhältnis konkret beeinflusse. - Inzwischen hat die Oberfinanzdirektion dem NPD-Mitglied erneut gekündigt. Grund ist jetzt "ehrerbietiges Verhalten" gegenüber einem prominenten Holocaust-Leugner. Im Gegensatz zur ersten Kündigung, hat das Landesarbeitsgericht in Mannheim diese Entlassung für wirksam erklärt. Da der Mann wieder Revision einlegte, wird der Fall wahrscheinlich erneut in Erfurt landen.
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