Verwaltung ändert zur Fußball-EM Sperrzeit-Verordnung
Nachricht vom 04.Juni 2012
Rechtzeitig zur Fußball-Europameisterschaft ist gestern die geänderte Sperrzeit-Verordnung der Stadt in Kraft getreten. Vergnügungsstätten im Freien sowie Gaststätten mit Freiflächen können jetzt Ausnahmegenehmigungen für Musikbeschallung auch nach 22 Uhr beantragen. Genehmigt werden solche Ausnahmen pro Antragsteller für maximal 10 Nächte im Jahr. Ein paar Nächte mehr dürfen es in diesem Jahr wegen der Fußballspiele sein. So werden in die mögliche Anzahl Ausnahmegenehmigungen nicht eingerechnet, die für Spieltage der deutschen Mannschaft sowie für alle Spiele ab dem Viertelfinale beantragt werden. - Die normale Sperrzeit für Straßencafés, Bier- und Wirtschaftsgärten ist in den Nächten von Sonntag bis Donnerstag auf 23 Uhr, für Freitags- und Samstagsnacht sowie vor gesetzlichen Feiertagen auf 24 Uhr festgelegt. (wk)
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