Staatskanzlei-Chef verliert Klage gegen Freistaat
Nachricht vom 13.Februar 2014
Thüringens Staatskanzlminister Jürgen Gnauck hat seine Klage gegen den Freistaat endgültig verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat jetzt die Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz rechtskräftig abgewiesen. Gnauck war vor Gericht gezogen, weil das Land Thüringen die Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten eingestellt hatte. Die Zahlungen waren ihm nach seiner ersten Amtszeit als Chef der Staatskanzlei auf Lebenszeit zugesichert worden. Wie es zu dieser Rechtsbeugung gekommen war, wird noch immer von der Staatsanwaltschaft untersucht. - Der bei der CDU als Politprofi geltende Gnauck war von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht als Nachfolger von Marion Walsman in die Staaatskanzlei zurückgeholt worden. Der 55-jährige Jurist aus Reinland-Pfalz war bereits von 1999 bis 2003 unter Bernhard Vogel Minister der Staatskanzlei, anschließend zwei Jahre Geschäftsführer des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, danach Vize-Vorstandschef der inzwischen an die Kommunen verkauften Eon Thüringer-Energie-AG. (wk)
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