Verfassungsgericht befaßt sich mit der Finanzierung freier Schulen
Nachricht vom 18.März 2014
Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar befaßt sich jetzt mit der Finanzierung der freien Schulen. Die Grünen im Landtag beanstanden, die Ende 2010 beschlossene Kürzung der staatlichen Zuschüsse verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Land Thüringen hält dagegen, die Förderhöhen bedrohten nicht das System freier Schulen insgesamt. - Der Freistaat erstattet den freien Schulträgern nur noch 80 Prozent der Kosten eines Schülers an einer vergleichbaren staatlichen Schule. Zuvor waren es 85 Prozent. - Gestern war zu dem Streitthema der erste Verhandlungstag. Ein Urteil will der Verfassungsgerichtshof Mitte April verkünden. (wk)
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