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Verfassungsgericht entscheidet über NPD-Klage im Juni

Nachricht vom 07.April 2016

Über die Klage der rechtsextremen NPD gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow will der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am 8. Juni entscheiden. Das sagte Gerichtspräsident Manfred Aschke nach der gestrigen Verhandlung. Darin hatte der Anwalt der NPD Ramelow vorgeworfen, mit seinen Äußerungen in einem MDR-Interview das Grundrecht auf Chancengleichheit und die von der Verfassung geschützten Rechte der NPD verletzt zu haben. Außerdem habe der Ministerprädident seine Neutralitätspflicht verletzt. Ramelows Anwalt beantragte, die Klage zurückzuweisen. - Der Linke-Politiker Bodo Ramelow hatte in dem Interview vom Juni 2015 gesagt, er "appelliere an alle demokratischen Parteien, daß es keine Geminsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben dürfe". Hintergrund war die geheime Abstimmung im Stadtrat von Eisenach über die Abwahl der Linke-Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Dem Antrag der drei NPD-Vertreter hatten sich 13 andere Stadträte angeschlossen. (wk)


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