Verfassungsgericht lehnt AfD-Klage zum "Wintererlass" ab
Nachricht vom 14.April 2016
Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar hat die Klage der AfD gegen den sogenannten "Wintererlass" zurückgewiesen. Der Antrag sei unzulässig, hieß es gestern zur Begründung. Die beklagte Anordnung sei eine reine Verwaltungsvorschrift ohne unmittelbare Außenwirkung. Ob der Inhalt verfassungsgemäß sei, habe deshalb das Gericht nicht zu entscheiden. Anders wäre es, handelte es sich um ein Parlamentsgesetz, eine Rechtsverordnung, eine Satzung oder einen gesetzesvertretenden Parlamentsbeschluß. - Mit dem sogenannten "Wintererlass" hatte das Thüringer Innenministerium im Dezember 2014 einen Winterabschiebestopp für Flüchtlinge verfügt. Die AfD-Fraktion im Landtag war der Meinung, dies sei nicht verfassungskonform. (wk)
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